Pflichtgottesdienste
Pflichtgottesdienste
Von der 4. bis zur 9. Klasse müssen gemäss der Verordnung der evangelischen Synode des Kantons Thurgau «Kirche, Kind und Jugend» vom 14. Juni 1999
(Stand 2012) total 60 Gottesdienste besucht werden.
24 Gottedienste in der Mittelstufe
24 Gottesdienste in der 1. und 2. Oberstufe
12 Gottesdienste im Konfirmandenjahr
Die 48 besuchten Gottesdienste von der 4. bis zur 8. Klasse und der lückenlose Besuch des Religionsunterrichts entscheiden über die Aufnahme ins Konfirmandenjahr.
Mitgerechnet wird der Besuch aller Gottesdienste, Kindergottesdienste und Jugendclub «Kolibri», kirchlicher Feiern und Anlässe. Diese können auch in auswärtigen evangelischen Kirchgemeinden besucht werden.
Bei Besuchen in auswärtigen Kirchgemeinden oder eines Anlasses der Jugendarbeit muss allerdings eine Unterschrift der jeweiligen Leiterin / des jeweiligen Leiters oder der zuständigen Person eingeholt werden. Dafür sind die Schüler selber verantwortlich.