Gottesdienstbesuche der Schüler

Gottesdienstbesuche der Schüler

Von der 4. bis zur 9. Klasse müssen gemäss der Verordnung der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau „Kirche, Kind und Jugend“ vom 14. Juni 1999 (Stand 2012) total 60 Gottesdienste besucht werden.

– 24 in der Mittelstufe
– 24 in den ersten beiden Oberstufen Jahre
– 12 im Konfirmandenjahr

Die 48 besuchten Gottesdienste von der 4. bis zur 8. Klasse und der lückenlose Besuch des Religionsunterrichts entscheiden über die Aufnahme ins Konfirmandenjahr.

Mitgerechnet wird der Besuch aller Gottesdienste, Kindergottesdienste und Jugendclub „Kolibri“, kirchlicher Feiern und Anlässe. Diese können auch in auswärtigen evangelischen Gemeinden besucht werden.

Bei Besuchen in auswärtigen Gemeinden oder eines Anlasses der Jugendarbeit muss allerdings eine Unterschrift der jeweiligen Leiterin / des jeweiligen Leiters oder der zuständigen Person eingeholt werden. Dafür sind die Schüler selber verantwortlich.